Kriterien für einen Donauwanderweg (Diskussionsgrundlage aus dem Jahr 2011, erarbeitet von Lustwandeln)

 

Allgemein:

 

  1. Der Donauwanderweg wertet als Bestandteil nachhaltiger Regionalentwicklung die weltweit bedeutende Marke „Donau“ touristisch weiter auf, er nutzt die Synergien zwischen den Destinationen entlang der Donau, er stärkt die gemeinsame Vermarktung. Gleichzeitig wird dadurch die Infrastruktur für die an der Donau lebenden Menschen erhalten, verbessert oder gar neu geschaffen. Dies ist ein wesentliches Merkmal des Sanften Tourismus.

 

  1. Der Donauwanderweg orientiert sich am Lauf der Donau. Als Leitlinie dient die Donau selber. Der Weg verbindet die Donaulandschaften: Das Ufer, die Auwälder, die Altwasser, die Moore, die Randhöhen über der Donau und die Donaustädte.

 

  1. Der Donauwanderweg nutzt das landschaftliche Potential, indem er die Vielzahl der landschaftlichen Höhepunkte, idyllische Landschaften, malerische Städte und Dörfer, Aussichtspunkte, markante Natur- und Kulturdenkmäler durch einen wanderbaren Weg verknüpft.

 

  1. Von diesem Donaubezug kann abgewichen werden, wenn in Donaunähe nur eingeschränkt wanderbare Wege zu finden sind. Außerdem sollten konkurrierende Wegnutzungen (Radwege, Straßen) weitestgehend vermieden werden.

 

  1. Abseits gelegene Sehenswürdigkeiten oder schöne Wanderlandschaften in einer Entfernung bis zu etwa 10 km abseits des eigentlichen Donauwanderwegs können mit Schleifenwegen angebunden werden.

 

  1. Wichtig ist die Einbeziehung örtlicher Infrastruktur: Alte Fußwegverbindungen, öffentlicher Personennahverkehr, Gastronomie, Übernachtungs- und Einkaufsmöglichkeiten sowie landwirtschaftliche Direktvermarktung. Hierbei sind hohe Qualitätsstandards anzustreben.

 

  1. Bestehende markierte Wanderwege (und die unterhaltenden Wanderverbände) sind grundsätzlich einzubeziehen, wenn sie den Qualitätsstandards für den Donauwanderweg entsprechen. Ansonsten sollte die Wegführung in Zusammenarbeit mit örtlichen Wegkundigen festgelegt werden.

 

  1. Organisationsform:

-          Das Logo der ARGE Deutsche Donau wird verwendet, wobei eine Modernisierung und eine grafische Vereinfachung eine kostengünstige Wegmarkierung erleichtern würde.

-          Die ARGE Deutsche Donau ist federführend und koordiniert das Gesamtprojekt.

-          Die Umsetzung erfolgt in Abschnitten von etwa 100 bis 150 km, für die jeweils ein regionaler Koordinator bestimmt wird.

-          Es erfolgt eine grobe Gesamtplanung (im Auftrag der ARGE Deutsche Donau???), in deren Rahmen die Kommunen und Touristikverbände entlang der Donau das Projekt umsetzen.

-          Beteiligen sich Kommunen und Verbände nicht von Anfang an, bleibt der Weg auf diesen Abschnitten vorerst unmarkiert. Eine spätere Beteiligung am Projekt bleibt immer möglich.

-          Eine Zertifizierung des Gesamtweges ist schwierig und deshalb vorerst nicht vorgesehen.  Eine Zertifizierung von regionalen Abschnitten (Wanderverband oder Wanderinstitut) ist erwünscht.

 

Wegkriterien

Vorbemerkung: Diese Kriterien sind speziell für die Donau entwickelt und erleichtern eine eventuelle Zertifizierung.

 

Kernkriterien (bezogen auf den einzelnen Realisierungsabschnitt)

 

  1. Markierung nach Vorschrift des Deutschen Wanderverbandes bzw. des Wanderinstituts
  2. Asphalt-/Beton-/Pflasterbelag maximal 1,5  bis 2 km am Stück bzw. 15 bis 20% der Strecke. Für große, sehenswerte Städte wie Regensburg, Ulm oder Passau sind Zuschläge möglich. Außerdem kann der ÖPNV einbezogen werden um die Asphaltstrecke zu verkürzen.
  3. Der Weg muss durchgehend ohne Schwierigkeiten zu begehen sein. Mühsam begehbare Abschnitte sind zu vermeiden.
  4. Maximal 1,5 bis 2 km neben befahrenen Straßen oder Eisenbahn bzw. 10 bis 15% der Strecke.
  5. Maximal 150 bis 200 m bzw. 3% der Strecke auf stark befahrenen Straßen (ohne Straßenüberquerungen).
  6. Ungesicherte, gefährliche Abschnitte sind unzulässig.
  7. Intensiv genutztes Umfeld (geschlossene Siedlungen, Kläranlagen, Industrie- oder Gewerbegebiet, Großparkplätze, Supermärkte, Hochspannungstrassen, Intensivlandwirtschaft mit Monokultur und Geruchsbelästigung u. ä.) maximal 1 bis 2 km am Stück bzw. 10 bis 12% der Strecke. Malerische alte Städte und Dörfer und aufgelockerte, parkartige Siedlungen wie z. B. alte Villenviertel fallen nicht darunter!
  8. Mehr als zwei deutliche Umgebungs- bzw. Kulissenwechsel auf 6 bis 8 km.
  9. Rastplätze ohne Wetterschutz (Bänke, Tische, evtl. mit Feuerstelle, Rasen zum Lagern) etwa alle 3 bis 5 km.
  10. Einkehrmöglichkeit oder Rastplatz mit Wetterschutz (Hütte) etwa alle 5 bis 10 km.
  11. Übernachtungsmöglichkeit etwa alle 10 bis 15 km. Dabei sind unterschiedliche Zielgruppen zu berücksichtigen.
  12. Anschluss an ÖPNV möglichst alle 10 km.

 

Wegführungsprinzipien

 

Minimieren   

 

Maximieren